REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals; also für die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Es handelt sich um eine EU-Chemikalienverordnung Nr. 1907/2006, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist und die Herstellung und den Einsatz von chemischen Substanzen in der Europäischen Union erfasst.
Als EU Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht. Gleichzeitig soll aber auch der Wissensstand über die Gefahren und Risiken erhöht werden, die von Chemikalien ausgehen können.
Seit dem Inkrafttreten von REACH im Juni 2007 sind alle Chemikalien, die in der Europäischen Union in Mengen von mehr als 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden, für die Bereiche Gesundheit und Sicherheit bei der neuen zentralen europäischen Behörde registrierungspflichtig.
Jedes registrierungspflichtige Unternehmen sollte alle für die Registrierung erforderlichen Daten ermitteln. Anhänge VI bis XI der REACH- Verordnung bestimmen, welche Daten für die Registrierung und Bewertung vorgelegt werden sollen. Für jede Registrierung unterscheiden sich die erforderlichen Informationen je nach Tonnage, Verwendung und Exposition.
In einigen Fällen wird es notwendig sein, neue Daten zu generieren. Wo neue Daten erzeugt werden sollen (nach den Anhängen VII und VIII), oder wo eine Teststrategie vorgeschlagen werden soll (Anhänge IX und X), hilft Ihnen hameln rds eine richtige Lösung zu finden, denn wir haben bereits Erfahrung mit der Erzeugung solcher Informationen
Die Liste aller verfügbaren toxikologischen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der REACH- Verordnung finden Sie hier.






